Rechte und Pflichten als Mitglied
Die Aktivmitglieder sind verpflichtet, sich an den Tätigkeiten des Vereins aktiv zu beteiligen, die Interessen des Vereins nach Kräften zu wahren und seine Bestrebungen zu fördern, ohne Ansehen der Person Verletzten und Erkrankten freiwillig Erste Hilfe zu leisten und sich Kranker und Notleidender körperlich und seelisch helfend anzunehmen, die von der Vereinsversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Aktivmitglieder sind an der Vereinsversammlung stimm- und antragsberechtigt.